Konditionen
  • Wöchentliche, in Ausnahmefällen auch 14-tägige Unterrichtseinheiten von 45, 60 oder 90 Minuten außerhalb der Schulferien und gesetzlichen Feiertage in Hessen.
  • Bei wöchentlichem Unterricht sind 38 angebotene Unterrichtseinheiten pro Jahr garantiert.
  • 10er-Karten und Einzelstunden möglich bei der Vorbereitung auf  Wettbewerbe, Prüfungen und Aufnahmeprüfungen an einer Musikhochschule.
  • Überlappender Gruppenunterricht zu zweit (z.B. 35 Min. Einzelunterricht, 20 Min. Gruppenunterricht, 35 Min. Einzelunterricht) möglich bei Kindern, die ein ähnliches Spielniveau haben.
  • Kostenloses Kennlern-Gespräch oder 45-minütige Probestunde zum ermäßigten Preis.
  • Zweimonatige Probezeit bei Unterrichtsbeginn, in der von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden kann.
  • Danach drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.
  • Bei Ausfall des Unterrichts aus Gründen, die der Lehrer nicht zu verantworten hat (Abwesenheit des Schülers wegen Versäumnis, Ferien oder Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlegung der Unterrichtsstunde. Wird jedoch mindestens eine Woche vorher eine Verhinderung angekündigt, besteht die Möglichkeit, den Unterrichtstermin auf einen anderen Tag der betreffenden Woche zu verschieben.
  • Fällt der Unterricht wegen Verschuldens des Lehrers aus, wird der Unterricht nachgeholt oder die Kosten anteilig erstattet. Davon ausgenommen bleiben zwei Unterrichtsstunden pro Jahr, die der Lehrer ausschließlich wegen Krankheit ausfallen lassen darf und die nicht nachgeholt oder erstattet werden müssen.
  • Regelmäßige Schülerkonzerte, die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
  • Unterrichtsort ist 65812 Bad Soden am Taunus, Geierfeld 49, Unterrichtsinstrument ist ein Steinway-Flügel B von 1994.
  • Das Jahreshonorar ist als Monatspauschale bis zum 10. jeden Monats zu zahlen.

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